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- 5. Luftwaffendivision -

 
 
- Einführung von Luftverteidigungszonen-
 
 
 
         
  „In Auswertung des Ergebnisse der Luftverteidigungsübung GRANIT-86 sollten im Luftraum der DDR Luftverteidigungszonen eingeführt werden.
Ziel war es, SÄMTLICHE Luftverteidigungsmittel ( unterschiedlicher Zuordnung und Nationalität) in einer bestimmten Zone des Luftraumes unter einer einheitlichen Befehlsgewalt zu stellen.

Damit würden dann LV-Kräfte der NVA ( TLA und LV), GSSD/WGT ( TLA und LV) in einem bestimmten Gebiet einer einheitlichen Befehlsgewalt unterstehen.

Der Nationale Verteidigungsrat der DDR ( NVR) befasste sich mit dieser Sachlage und bestimmte DREI Luftverteidigungssektoren ( Nord/ Mitte/ Süd) gemäß den Streitkräftegruppierungen im Kriegsfall und beauftragte den Chef LSK/LV mit der Abstimmung zur GSSD/WGT.

Dabei sollte der Sektor I ( Nord) unter Befehl des Kommandeur 3. LVD stehen, der Sektor II (Mitte) unter russ. Befehl und der Sektor III ( Süd) unter russ. Befehl ( GS Merseburg).
Jedoch verzögerte die russische Seite die Vereinbarungen, da dieses Konzept nicht mit der russ. Kriegsstruktur kompatibel war. Der Oberkommandierende der GSSD/WGT erklärte im Januar 1990 dazu, dass diese Veränderungen ausdrücklicher Wunsch der DDR sei- jedoch die Umsetzung auf DDR Seite unterbleibe !
Bei näherer Betrachtung ergibt sich aus dem Befehl 90/90 vom 14.02.90 des STM Chef LSK/LV auch das "Warum". Denn die russ. Streitkräfte konnten dem Vorschlag der DDR Führung nichts abgewinnen. Statt dessen sollte der russ. Wille in den Luftverteidigungszonen sichtbar werden mit der Zuordnung auf die Kriegsstruktur bereits zu Friedenszeiten. !

Damit wurde der DDR ein erheblicher Teil an teilweiser Souveränität der DDR in der Lufthoheit über der DDR wieder genommen.Sozusagen, ein selbst provozierter Flop.

Der Oberbefehl der Luftverteidigung auf dem Gebiet der DDR ( NVA und GSSD/WGT) verblieb nach wie vor beim Oberkommandierenden der GSSD/WGT.
Die LSK/LV der DDR erhielt gem. der Verträge erst die Lufthoheit zugesprochen, wenn die Truppen der 1. Front UND der Oberkommandierende der GSSD/1. Front auf das Gebiet des Gegners vorgerückt wären und das Territorium der DDR VERLASSEN hätten.. !
   
  Statt der vorgeschlagenen 3 Luftverteidigungszonen wurden gem. russ. Wille und Befehl 90/90 SIEBEN Luftverteidigungszonen ( Sektoren) festgelegt.

Sektor I Nordraum im Entfaltungsbereich 2. Gardepanzerarmee ( Fürstenberg Richtung West).
Befehlshaber der LV: Befehlshaber der 2. Gardepanzerarmee
Führungspunkt seiner Luftverteidigung: Fürstenberg, Gefechtsstand 52. FuTB/2.GPA.
Damit unterstanden ein Großteil der DHS-Kräfte der 3. LVD und Teile der 1. LVD ( 41.FRBr) dem Einsatzkommando des Befehlshabers 2. Gardepanzerarmee.

  • Nachrichtenverbindungen LSK/LV NVA zum Befehlshaber LV-Sektor 2. GPA


  • Sektor II Mittelraum West im Entfaltungsraum 3. Stoßarmee ( Magdeburg Westwärts) Befehlshaber LV: Befehlshaber der 3. Stoßarmee

    Sektor III Südwestraum im Entfaltungsbereich 8. Gardearmee Nohra; Befehlshaber LV : Befehlshaber der 8. Gardearmee
    Die LV-Kräfte der 51. FRBr und FuTB-51 wären dem Befehlshaber 8. Gardearmee unterstellt.

    Sektor IV Südraum im Entfaltungsbereich 1. Gardepanzerarmee Dresden ; Befehlshaber LV: Befehlshaber der 1. Gardepanzerarmee

    Sektor V Mittelraum Ost im Entfaltungsbereich der 20. Gardearmee Eberswalde; Befehlshaber LV: Befehlshaber der 20. Gardearmee

  • Unterstellung 41. FRBr/ Nachrichtenverbindungen LSK/LV NVA zum Befehlshaber LV-Sektor 20. GA


  • Sektor VI NordOstraum Ostgrenze im Bereich Neubrandenburg-Pasewalk- Usedom-Rügen-Rostock; Befehlshaber 3. LVD

    Sektor VII Südostraum Ostgrenze im Bereich Cottbus- Bautzen- Leipzig; Befehlshaber 1. LVD

       
      Damit wären wichtige Entscheidungen in Sachen Luftraum Luftverteidigung von russ. Heereskommandeuren getroffen worden. Denn denen oblag dann der Einsatzbefehl.
    Dem ZGS LSK/LV wäre nur noch eine Nebenrolle an der unkritischen Ostgrenze zu Polen zugefallen.
    Das hieß aber auch, dass z. Bsp. der Kampfeinsatz der 51. FRBr. Sprötau voll vom Befehlshaber der 8. Gardearmee Nohra befohlen worden wäre oder der für die 41. FRBr. Bernau vom Befehlshaber der 20. Gardearmee Eberswalde.
    Es zeigt aber auch, dass diese Entscheidungen auf russ. Seite zu den LV-Zonen von Heeresgeneralen getroffen wurden, die mit der territorialen Taktik der Luftverteidigung nichts am Hut haben, sondern nach örtlichen/regionalen Gesichtspunkten der Truppenluftabwehr entscheiden.
    Dieses Konzept wegen der politischen Ereignisse nicht mehr voll umgesetzt.

    Der Befehl 90/90 kam daher nicht mehr zur Erfüllung.
    Lediglich der Befehlshaber der 2. Gardepanzerarmee hatte es eilig mit der Umsetzung.

  • Nachrichtenverbindungen LSK/LV NVA in höherer Führungsebene Luftverteidungszonen


  • Einbindung LSK/LV NVA zum Befehlshaber LV-Sektor 2. Gardepanzerarmee


  • Einbindung GSSD zum Befehlshaber LV-Sektor 3. LVD NVAA



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