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- 5. Luftwaffendivision-

 
 
- Örtliche militärische Flugsicherung -
 
 
 
  Im August 1990 waren Vorkommandos / Aufnahmeteams der Luftwaffe in der LSK/LV NVA und fertigten im Ergebnis ihrer Sichtungen entsprechende Berichte an.
Bei der Auswertung dieser Berichte wurde klar, dass sich hinter dem Begriff " örtliche militärische Flugsicherung " in Ost und West deutliche Unterschiede im Inhalt ergaben.
Das war übrigens nicht nur dort so, sondern z.Bsp. hatte der Begriff "Nachrichtenwesen" in Ost und West auch gavierend andere Inhalte. Verstand West darunter Aufklärung /Spionage, so war es im Osten der Fernmeldebereich.
Neben unterschiedlicher Infrastruktur und Geräteausstattung entsprachen vor allem die ausgeübten Dienste und angewandten Verfahren nicht den westlichen Vorstellungen.
Daher musste Anfangs erst einmal geklärt werden, wie Infrastruktur und Geräteausstattung hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und operationeller Einsatzfähigkeit einzuordnen waren und welche Dienste mit dem vor Ort befindlichen Personal durchgeführt werden konnten.
Auf Grundlage dieser Bewertungen entstand im September 1990 der Entwurf für ein "Konzept für die Durchführung militärischer Flugsicherungsdienste im FIR Berlin durch die Bundeswehr" ( FIR-Fluginformationsgebiet).

Die vorhandene Infrastruktur musste trotz der beengten Verhältnisse und der fehlenden Rundumsicht für den weiteren Betrieb genutzt werden.
Bodenfunkgeräte und Arbeitsplätze waren uneingeschränkt nutzbar. Die Bodennavigationsanlagen waren mit Ausnahme der Peilanlagen für den Instrumentenflugbetrieb ebenfalls nutzbar.
Jedoch konnten die Flugsicherungsradargeräte nur für den radarunterstützenden Fluginformationsdienst, jedoch nicht für Flugkontrollzwecke eingesetzt werden.
Mit dem Personal der ehem. "Gruppe zur Leitung der Flüge" ließ sich der Fluginformationsdienst mit und ohne Radar sicherstellen. Jedoch stand für die Durchführung des Flugabfertigungsdienstes systembedingt kein ausgebildetes Personal "Ost" zur Verfügung.

Zuständig für die Koordination der eingeleiteten Maßnahmen war das Dezernat A6b im Kdo 5. LwDiv.
Die Priorität lag bei den Einsatzflugplätzen, die von der Luftwaffe in der Übergangs-und Zielstruktur nutzen wollte.

Ab April 1991 übernahm Personal aus dem Westen die Durchführung des Flugsicherungskontrolldienstes und des Abfertigungsdienstes und bildete parallel die übernommenen Soldaten Damit war die Nutzbarkeit ausgewählter Flugplätze in den neuen Ländern gegeben. Der Neubau von Kontrolltürmen war jedoch erforderlich.
Auch der Flugplatz Neubrandenburg / Trollenhagen wurde entsprechend ausgestattet und konnte damit wie geplant als Ausweichflugplatz für die in Laage stationierten Flugzeuge genutzt werden.

  • Geräteausstattung
  • Flugsicherung an Flugplätzen
  • Übersicht Flugsicherung 1994
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